Auf der Eintrittskarte Stand: „Jegliche Ton-, Foto-, Film- und Videoaufnahmen sind ausschließlich für den privaten Gebrauch und dürfen nicht öffentlich verbreitet werden.“ Und: „Innerhalb der Gebäude auf dem Werksgelände darf nicht fotografiert werden.“ Da das Herbert Grönemeyer Konzert Open Air stattfand, dachte ich mir nichts dabei, als ich meine Canon EOR 650D samt Kameratasche mitnahm. Doch am Eingang hieß es dann, „große Kameras“ aus dem (semi)professionellen Bereich dürften nicht mitgenommen werden, und ich musste die Kameratasche abgeben. Mein Argument „Das ist eine Kleinbildkamera. Keine große Kamera.“ zählte nicht.
So musste ich meine Fotos und Videos, die ich sowieso nicht veröffentlichen durfte, mit meiner Handy-Kamera machen (war natürlich ein Witz). Merken: Beim nächsten Mal die Kamera weitgehendst zerlegen und getarnt in den Taschen der Begleiter verteilt rein schmuggeln 🙂
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